Saison 2026 — was Träger jetzt vorbereiten sollten
Welche Themen wir in der kommenden Saison sehen, wo neue Pflichten greifen und welche Quick-Wins ein Träger noch im Mai umsetzen kann.
Die Saison 2026 ist nicht mehr weit. Wer jetzt noch ein paar Themen sauber durchzieht, hat einen ruhigeren Sommer. Wir sehen aktuell drei Themenfelder, in denen sich für Träger spürbar etwas tut.
1. Barrierefreiheit wird ernst genommen
Die EU-Richtlinie 2016/2102 gibt es seit 2018, das BFSG seit 2025. Was sich 2026 ändert: Kommunale Prüfstellen werden konkreter. Mehrere Bundesländer haben angekündigt, ihre Stichprobenprüfung digitaler Angebote zu intensivieren. Für den Ferienpass heißt das:
- Barrierefreiheitserklärung muss auf der öffentlichen Anmeldeseite verlinkt sein
- Kontrastsicher und mit der Tastatur bedienbar — automatisierte Tests fangen das Gros (siehe unseren Beitrag zu WAVE und Lighthouse)
- Klartext-Sprache in der Anmeldung — keine Verwaltungslyrik
Wer das schon umgesetzt hat: gut. Wer nicht: zwei Wochen Aufwand, nicht mehr. Wir helfen, wenn nötig.
2. Aufsichtspflicht und Versicherung sauber regeln
Der Punkt, der meist erst nach dem ersten Vorfall ernsthaft geklärt wird: Wer trägt die Aufsichtspflicht während eines Ferienpass-Angebots — die Kommune als Träger oder der einzelne Verein als Veranstalter? Und welche Versicherung greift, wenn etwas passiert?
Rechtsprechung der letzten Jahre stellt klar: Die Aufsichtspflicht liegt grundsätzlich beim faktischen Veranstalter. Die Kommune behält jedoch eine Organisationspflicht — sie muss prüfen, ob der Veranstalter überhaupt geeignet ist (Betreuungsschlüssel, Erste-Hilfe-Kenntnisse, Versicherungsnachweis, erweitertes Führungszeugnis). Sauber dokumentiert ist das in vielen Programmen nicht — und gerade darin liegt das Haftungsrisiko.
Was Sie als Träger jetzt prüfen sollten:
- Veranstalter-Vereinbarung mit klarer Aufsichts-Klausel. Wer ist im konkreten Angebot verantwortlich? Welche Mindestanforderungen (Betreuungsschlüssel, Qualifikation, Notfall-Kontakt) gelten?
- Versicherungsnachweis vorab. Haftpflichtversicherung des Vereins oder der Übungsleitung — am besten als Dokument zur Veranstalter-Akte, mit Geltungsdauer.
- Erweitertes Führungszeugnis für alle, die mit Minderjährigen arbeiten — Ausstellungsdatum erfassen, damit Sie rechtzeitig nachfordern können.
- Notfall-Kontakte pro Angebot. Die Handynummer der Übungsleitung gehört zur Anmeldebestätigung der Familie, nicht in eine Excel-Liste in der Verwaltung.
Im Tool lassen sich diese Dokumente pro Veranstalter hinterlegen und mit Ablaufdatum versehen — abgelaufene Nachweise tauchen in der Aufgabenliste der Saison auf, bevor das Angebot freigegeben wird.
3. Datenschutz beim Bildversand
Klassiker, der immer noch unterschätzt wird: Veranstalter:innen schicken nach der Ferienaktion Fotos „nur kurz an alle Eltern” — über WhatsApp, mit allen Kindern erkennbar im Bild. Das ist DSGVO-rechtlich mehrfach problematisch (Einwilligung, Drittland-Verarbeitung, Bildrechte).
Was hilft:
- Foto-Einwilligung als Pflichtfrage in der Anmeldung (granular: Druckmaterial, Webseite, Social Media — getrennt)
- Galerie im Portal statt WhatsApp-Versand. Nur eingeloggte Eltern sehen Bilder, in denen ihr Kind ist
- Kurzes Briefing für Veranstalter:innen — eine Halbseiten-PDF reicht
Quick-Wins für die nächsten 4 Wochen
Wenn Sie nur drei Dinge tun: Foto-Einwilligung sauber granular in den Anmeldeprozess einbauen, eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, und die Versicherungs- und Führungszeugnis-Nachweise Ihrer Veranstaltenden auf den aktuellen Stand bringen. Das sind die drei Punkte, bei denen Träger 2026 in die meisten Rechtfertigungssituationen geraten — und alle drei sind in wenigen Tagen erledigt.
Wer mit uns arbeitet: schreiben Sie uns kurz an, hallo@ferienpass.online. Wir gehen die drei Punkte gemeinsam durch — in einem Termin, ohne Verkaufsfolien.