Barrierefrei im Ferienpass — Pflicht, Anspruch, Praxis
Digitale Barrierefreiheit ist für öffentliche Stellen Pflicht. Wir zeigen, mit welchen Tools wir unsere Ferienpass-Auftritte regelmäßig prüfen.
Seit September 2018 ist digitale Barrierefreiheit für öffentliche Stellen in Europa Pflicht — geregelt durch die EU-Richtlinie 2016/2102, in Deutschland umgesetzt durch das BGG und die BITV 2.0. Für viele Kommunen heißt das konkret: Auch der Ferienpass-Auftritt muss zugänglich sein. Wir nehmen das ernst, weil ein Ferienprogramm für alle Familien funktionieren muss — auch für Menschen mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder eingeschränkter Bandbreite im ländlichen Raum.
Automatisierte Prüfung — der erste Filter
Wir nutzen mehrere Werkzeuge, mit denen sich grobe Hürden zuverlässig finden lassen.
WAVE
WAVE annotiert die Seite direkt im Browser und meldet zurück, ob die semantische Struktur stimmt, ob Farbkontraste eingehalten sind, und ob ARIA-Attribute korrekt eingesetzt werden. Wir fahren unsere Ferienpass-Auftritte regelmäßig über WAVE — Ziel: keine Errors, möglichst keine Contrast Errors.
Lighthouse
Lighthouse ist direkt in Chrome integriert und liefert einen gewichteten Accessibility Score auf Basis der axe-Core-Regeln. Unser Anspruch: volle Punktzahl auf jeder ausgelieferten Seite — und das schaffen wir konsistent.
Automatik allein reicht nicht
Automatisierte Prüfungen entdecken etwa 30–40 % der WCAG-Verstöße. Den Rest finden nur Menschen — vor allem solche, die mit assistierenden Technologien arbeiten. Unsere Auftritte sind so gebaut, dass eine darüber hinausgehende Prüfung — etwa ein BITV-Test — nicht von einem überholten technischen Unterbau ausgebremst wird.
Wenn Sie als Träger eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen müssen: Wir liefern Ihnen die Eckdaten, die Sie dafür brauchen — von verwendeten WCAG-Kriterien bis zum Datum der letzten Prüfung.